Mädchen flüstert (Quelle: pixabay.com)

Datenschutz-Aspekte bei der Projektumsetzung

Die einzige mögliche Datenbasis für das geplante Demografie-Portal sind die Melderegister, da sie aktuelle Informationen über alle Einwohner enthalten, zum Beispiel die Adresse, das Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand oder Staatsangehörigkeit. Bei Geburten, Sterbefällen, Umzügen, Heirat usw. wird der Eintrag im Melderegister aktualisiert. Die Melderegister werden von den kreisangehörigen Kommunen geführt, die Kreisverwaltung hat keinen direkten Zugriff darauf.

In Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten in Kreis und Kommunen soll nun folgender Weg beschritten werden, um aus den Daten im Melderegister demografische Statistiken zu erstellen. Dabei orientiert sich das smartdemography-Projekt an der Verfahrensweise von anderen Kreisen in NRW, die ähnliche Vorhaben durchgeführt haben.

Voraussetzung für die Verarbeitung solch sensibler Daten ist die Einrichtung einer abgeschotteten Statistikstelle in der Kreisverwaltung. Sie ist organisatorisch, technisch und personell von der übrigen Verwaltung streng getrennt. Aus dem Melderegister werden ausgewählte Merkmale in anonymisierter Form übermittelt, d.h. alle Namensbestandteile sind schon einmal herausgefiltert, ebenso solch sensible Daten wie die Religionszugehörigkeit. Die abgeschottete Statistikstelle fasst die Informationen nun zu kleinräumigen Statistiken zusammen – dieses Verfahren wird „Aggregation“ genannt. Die Adresse bildet dabei den zentralen Verknüpfungspunkt zwischen den Einzeldaten und der kleinräumigen Gliederung. Nach erfolgter Zuordnung werden Straße, Hausnummer und Hausnummer-Zusatz gelöscht.

Für jedes Gebiet werden „Indikatoren“ wie die Zahl der unter-3-Jährigen, der über-80-Jährigen, das Durchschnittsalter oder der Ausländeranteil ermittelt. Um sicherzustellen, dass keine Rückschlüsse auf bekannte Personen mehr möglich sind, durchlaufen die aggregierten Daten anschließend noch ein Geheimhaltungsverfahren, das in Form einer „Mindestfallregel“ den Datenschutz sicherstellt. So werden alle Zahlen, die kleiner als 3 sind, automatisch gelöscht. Erst dann werden die Datensätze in das Portalsystem überspielt und im Internet veröffentlicht.
Für den Betrieb der kreiseigenen Statistikstelle sind keine Neueinstellungen erforderlich, da die Mitarbeiter/innen nur mit geringer Stundenzahl dort tätig sein müssen. Die Kreisverwaltung profitiert aber vom gewonnenen Knowhow für den bundesweiten Zensus, den sie 2021 für das Kreisgebiet durchführen muss.

 

Um dem Kreis überhaupt die Nutzung der Meldedaten zu ermöglichen, wird mit den kreisangehörigen Städten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem „Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit“ (GkG NRW) abgeschlossen. Diese besagt, dass der Kreis die Statistiken aus den Melderegistern im Auftrag und unter der Regie der jeweiligen Stadt erstellt und enthält Regelungen zum genauen Verwendungszweck, der Mitsprache der Stadt und zur Sicherstellung des Datenschutzes. Stadtrat und Kreistag müssen dieser Vereinbarung zustimmen, abschließend erfolgt eine Prüfung durch die Bezirksregierung. Übermittelt werden nur ausgewählte anonymisierte Merkmale, so z.B. fehlen alle Namensbestandteile.

Die größeren Städte im Kreis Recklinghausen verfügen über eine eigene abgeschottete Statistikstelle. Sie bekommen die Möglichkeit, aufbereitete Statistiken direkt für das Portal zur Verfügung zu stellen. Damit entfällt die Notwendigkeit, anonymisierte Auszüge aus dem Melderegister zu übermitteln.

Die Realisierung ist also nur möglich, wenn viele Beteiligte mitmachen und strenge Datenschutz-Auflagen berücksichtigt werden.